Vertreibung der Buschmänner unrechtmäßig und verfassungswidrig
5 September 2006
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Botswana's Oberster Gerichtshof begann gestern mit der Anhörung der letzten Beweisführungen seitens des Anwalts der Buschmänner. Anwalt Gordon Bennett argumentierte damit, die Vertreibung der Buschmänner sei unrechtmäßig, verfassungswidrig und ohne die Zustimmung der Buschmänner durchgeführt worden.
Bennett betonte, dass der Staat nicht einen der Gana und Gwi Buschmänner als Zeugen vor Gericht geladen habe, um sie aussagen zu lassen, dass sie den Umsiedlungen zugestimmt hätten. Dies, so sagte er, sei ein maßgebliches Versäumnis' gewesen.
Er verwies ebenfalls auf zwei Dokumente, die bezeugen, dass 1990, 1995, 1997, 2000 und 2001 Buschmänner, die noch im Reservat gelebt hatten, deutlich gemacht hätten, dass sie nicht umziehen wollten. Die Anwälte der Regierung hatten keinerlei Beweismittel vorgelegt, denen zufolge die Buschmänner ihre Meinung zu Zeiten der Vertreibungen Anfang des Jahres 2002 geändert hätten. Bennett argumentierte, dass sie durch die Regierung mit unduldbaren Zwangsmaßnahmen zum Verlassen des Reservats gezwungen waren.'
Bennett wies weiter darauf hin, dass die Regierung den Buschmännern im Reservat Serviceleistungen entzogen hat, welche sie selbst als grundlegend' und essentiell' bezeichnete. Er sagte, dass im Gegensatz zu Behauptungen der Regierung, der Entzug dieser Serviceleistungen nichts mit deren Kosten zu tun gehabt hätte. Dieser Kostenbetrag muss unbedeutend blass gewirkt haben gegenüber den vielen Millionen, die für Infrastruktur, Straßen, Wasserversorgung etc. in New Xade [dem Umsiedlungslager der Regierung] ausgegeben wurden.'
Er sagte an die Regierung gerichtet, dass diese durch den illegalen Entzug der Jagdlizenz der Buschmänner bereit gewesen sei, ihr eigenes Gesetz zu brechen, um den Willen durchzusetzen.'
Bennett zeigte, dass die Beweise vieler Regierungszeugen oft unverlässlich und widersprüchlich waren und bat das Gericht in Betracht zu ziehen, in welchem Maße wir auf die Richtigkeit eines jeglichen von Regierungszeugen vorgebrachten Beweises vertrauen können.
Weitere Anhörungen sind noch für den Rest der Wochen angesetzt.
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