Botswana: Buschleute wieder vor Gericht?

20 November 2007

Diese Seite wurde 2007 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Eine Gruppe von Buschleuten in Botswana hat heute angekündigt, sie planen innerhalb weniger Wochen wieder vor Gericht zu ziehen, wenn die Regierung sie weiterhin von der Heimkehr auf ihr Land abhalten würde.

Die Gana und Gwi wurden 2002 von ihrem Land im Central Kalahari Game Reserve vertrieben, konnten aber im vergangenen Jahr einen historischen Prozess gewinnen und bekamen das Recht zugesprochen, nach Hause zurückzukehren.

Hunderte, von Buschleuten unterzeichnete Briefe, in denen sie ihr Anliegen beschreiben, wurden heute Botswanas Wildschutzbehörde übergeben. Sie geben an, dass die Regierung ihnen verbietet zu jagen und ihre Familien zu ernähren. Dreiundfünfzig Buschleute wurden seit dem Gerichtsurteil im Dezember verhaftet, weil sie gejagt hatten.

Die Regierung hindert die Buschleute auch daran ihre bestehenden Wasserlöcher zu benutzen und besteht darauf, dass nur eine begrenzte Zahl von ihnen wieder auf ihr Land zurückkehren darf. Sie weigert sich, Transportmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um den Buschleuten die Heimkehr zu ermöglichen, obwohl das Gericht entschieden hat, dass die Vertreibungen illegal und gegen den Willen der Buschleute waren.

Ein Vertreter der Buschleute Organisation First People of the Kalahari sagte heute: „Wir wollen nicht weiter vor Gericht kämpfen. Das ist nicht der Weg, um Probleme zu lösen. Aber wir haben den Eindruck, dass wir keine andere Möglichkeit haben. Wir sind verzweifelt.“

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Laura Engel unter 030-72293108 oder per E-Mail an [email protected]

Buschleute
Indigenes Volk

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