EU unterstützt indigene Rechte in Afrika
14 September 2003
Diese Seite wurde 2003 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.
Das Europaparlament hat diesen Monat neue strenge Beschlüsse gefasst, welche die Rechte indigener Völker in Afrika untermauern. Das Parlament verkündete, dass es "sehr" die Forderungen der Pygmäen, "Buschmänner" ("Basarwa") und anderen unterstützt, sie als indigene Völker anzuerkennen.
Das Recht von indigenen Stammesvölkern auf kommunalen Besitz ihres Landes untersteht dem Internationalen Recht, aber viele afrikanische Länder erkennen dieses Recht nicht an. In Botswana sind die Gana und Gwi Buschmänner (örtliche bekannt als "Basarwa") von ihrem Land vertrieben und in Umsiedlungslager transportiert worden, während in Tansania mehr als 200 Maasai die Vertreibung vom Ngorongoro-Krater noch bevorsteht.
Das Parlament beschließt außerdem, dass die Einigung "spezielle Klauseln und Richtlinien beinhalten soll, anhand derer Respektierung und Schutz der Grundrechte indigener Völker festgelegt werden, welche nur allzu oft Opfer extremer und systematischer Gewalt sind".
In der Zwischenzeit verlangte Richard Howitt, ein Mitglied des Europaparlaments, dass "finanzielle Unterstützung für das "Wildschutz und Management Programm" durch die Europäische Union abhängig gemacht werden soll von der vollen Anerkennung der Landrechte der Buschmänner im Zentral Kalahari Wildschutzgebiet, und dass es Buschmänner erlaubt sein soll ungehindert auf ihr Land zurückzukehren."
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