Buschmänner sollen aus der Verfassung gestrichen werden
11 April 2005
Diese Seite wurde 2005 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.
Die botswanische Regierung versucht eine Verfassungsänderung durchzusetzen, die zum Ziel hat, genau den Artikel zu streichen, der die Rechte der Buschmänner schützt. Diese Anstrengungen geschehen nun mitten während des Prozesses, den die Buschmänner gegen die Regierung führen und in dem sie sich vor allem auf diesen Artikel berufen.
Der laufende Prozess ist das erste mal in der Geschichte Botswanas, dass der Artikel vor Gericht Anwendung findet. Und genau jetzt wird er höchstwahrscheinlich aus der Verfassung gestrichen werden. Die Verfassungsänderung, die kurz vor der Absegnung durch das Parlament steht, könnte schon in wenigen Monaten in Kraft treten.
Der umstrittene Artikel 's14(3)©' besagt, dass in "ausgewiesenen Gebieten" die Öffentlichkeit in ihrem Recht auf freie Bewegung eingeschränkt werden kann, wenn dies für den Schutz oder das Wohlergehen der Buschmänner erforderlich sein sollte. Demnach ist das angestammte Land der Buschmänner im Zentral Kalahari Reservat geschützt.
Die Buschmann Organisation 'First People of the Kalahari' wendete sich am Freitag fragend an die Öffentlichkeit: "Wie kann die Regierung auch nur daran denken, mitten während unseres Prozesses diesen Verfassungsabschnitt zu ändern? Dieser Passus wurde in die Verfassung eingebracht, um uns Schutz zu geben. Nun haben wir uns zum ersten mal in unserer Geschichte auf ihn berufen. Kann es denn ein Zufall sein, dass ausgerechnet ein paar Monate später die Regierung beschließt ihn zu streichen?"
Stephen Corry, Generaldirektor von Survival International, sagte gestern: "Die Regierung behauptet, die Verfassung müsse so geändert werden, dass sie keinen Stamm bevorzuge. Tatsächlich aber wird durch die Streichung dieses Artikels einem ohnehin schon verwundbaren Volk der einzige von der Verfassung vorgeschriebene Schutz entzogen – und zwar ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, an dem es am meisten auf ihn angewiesen ist. Es ist unglaublich, dass die Regierung noch vor einem Urteilsspruch diesbezüglich handelt. Abzuwarten, wie das Gericht den Sinn und Effekt des Artikels 's14(3)©' beurteilt, hätte dem Parlament geholfen zu entscheiden, ob eine Streichung vernünftig wäre. Dies bestätigt, dass es der Regierung überhaupt nichts ausmacht, sich Gesetz und Verfassung so hinzubiegen, wie sie es braucht, um an ihr Ziel zu gelangen."
Fotos und Filmmaterial sind erhältlich.
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