Borneo und Palmöl: Gericht entscheidet für Indigene
15 April 2010
Diese Seite wurde 2010 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.
Indigene im malaysischen Teil Borneos haben bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr vor Gericht einen Sieg gegen Palmölplantagen errungen. Die Plantagen bedrohen das Land der Indigenen.
Eine Gemeinschaft der Kavan hat Ende März einen 12 Jahre andauernden Rechtsstreit gewonnen. Der Oberste Gerichtshof der Provinz Sarawak erkannte in seiner Entscheidung ihre Landrechte an.
Das Gericht erklärte zudem die Verpachtung des Landes an das Palmölunternehmen IOI durch die Regierung von Sarawak für ungültig. Als Begründung führte das Gericht an, dass die Verpachtung des Landes unrechtmäßig sei.
Das Borneo Resources Institute hat die Regierung von Sarawak aufgefordert, die Gerichtsentscheidung nicht anzufechten. „Die Indigenen sind arme Menschen. Die betroffenen Gebiete sind ihr einziges Mittel um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist die einzige Quelle, aus der sie ihre Nahrung und ihr Einkommen beziehen,“ sagte die Organisation in einer Erklärung letzte Woche.
Im Januar hatte der Oberste Gerichtshof bereits zugunsten zweier Gruppen von Iban- und Malay-Indigenen entschieden. Diese hatten gegen die Regierung der Provinz Sarawak und gegen ein Palmöl-Unternehmen, welches eine Plantage auf ihrem Land errichten wollte, geklagt. Der Richter entschied, dass die Provinz Sarawak das Land der Indigenen unrechtmäßig zu Eigentum der Regierung erklärt hatte.
Große Teile des Regenwaldes in Sarawak wurden durch Abholzung zerstört. Nun nehmen Palmöl-Unternehmen jenes Land ein, auf dem Holzfällen nicht mehr profitabel ist. Das Jäger und Sammler Volk der Penan hat wiederholt Straßen blockiert, um die Abholzungsunternehmen daran zu hindern, die Wälder, von denen sie abhängen, zu zerstören.
Mehr als einhundert Klagen gegen die Verletzung indigener Landrechte wurden bei den Gerichten von Sarawak eingereicht – die Fälle ziehen sich jedoch durch lange Bearbeitungszeiten in die Länge.
Das malaysische Berufungsgericht hat heute zudem die Revision einer Gruppe Indigener aus Sarawak in einem Landstreit abgewiesen. Die indigenen Kayan, Kenyah und Ukit hatten eine Klage wegen den Staudamm von Bakun, der sie von ihrem Land vertrieb, eingereicht. Die Gerichte entschieden jedoch, dass die Indigenen ihre Beweismittel nicht vorlegen dürfen.
Die Indigenen fordern, dass die Auslöschung ihrer Landerechte durch die Regierung von Sarawak für nichtig erklärt wird. Sie haben vor, mit ihrer Berufung bis vor das Bundesgericht zu ziehen.