Erfolg für die Penan: Klage wird verhandelt
1 März 2011
Diese Seite wurde 2011 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.
Ein malaiisches Gericht hat entschieden, dass Angehörige der indigenen Penan einen Prozess gegen die Regierung und ein Holzfällerunternehmen wegen Landfriedensbruch führen dürfen.
Das Berufungsgericht in Sarawak, dem malaiischen Teil Borneos, hat damit die vorhergehende Entscheidung widerlegt, nach welcher der Fall, der von fünf Penan vor Gericht gebracht wurde, nicht verhandelt werden kann. Der Fall wurde zurückgewiesen, da mehr als sechs Jahre vergangen waren, seitdem die Regierung Sarawaks dem Holzfälllerunternehmen Merawa eine Genehmigung erteilt hatte, dass angestammte Land der Penan zu roden.
Die Regierung Sarawaks hatte die Penan nich konsultiert, bevor sie auf ihrem Land Genehmigungen an Holzfällerunternehmen erteilt hatte. Die Penan erfahren häufig erst dann von den Genehmigungen, wenn die Bulldozer mit ihrer Arbeit beginnen.
Ein Penan berichtete Survival: „Wenn ein Holzfällerunternehmen unser Gebiet betritt und den Wald rodet, können wir nicht mehr jagen gehen und alle unsere Pflanzen sind zerstört. Das letzte Unternehmen hat unseren Fluss verschmutzt. Das Wasser wurde ungenießbar, und wir blieben durstig, wenn es nicht regnete.“
Der Anwalt der Penan Baru Bian nannte die Entscheidung wegweisend, da die Verjährungsfrist aufgehoben wurde, die in vielen Fällen verhinderte, dass die indigene Bevölkerung Sarawaks Klage gegen die Zerstörung ihres Landes durch Rodung oder Palmölproduzenten erheben konnte.
Die fünf Penan aus dem Dorf Long Lamai werden ihren Fall nun zurück vor das Hohe Gericht bringen.