Buschmann-Prozess wird wieder aufgenommen
8 August 2005
Diese Seite wurde 2005 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.
Nach siebenwöchiger Pause wird heute die Gerichtsverhandlung der Gana und Gwi Buschmänner gegen die botswanische Regierung wieder aufgenommen. In dem Fall wird um das Recht der Buschmänner gekämpft, auf ihrem angestammten Heimatland im Zentral Kalahari Wildschutzgebiet zu leben und frei zu jagen und zu sammeln.
Bevor die Verhandlung im Juni vertagt wurde, gab ein Regierungszeuge zu,
dass es keine Beweise gäbe, dass Buschmänner aus dem Zentral Kalahari
Wildschutzgebiet mit Schusswaffen und Fahrzeugen gejagt hätten oder zu viele
Tiere gejagt hätten. Ein anderer Regierungszeuge gab zu, dass ein Vorschlag,
die Buschmänner ohne Kostenbeteiligung der Regierung mit Wasser zu
versorgen, ignoriert wurde. Die Regierung behauptete wiederholt dass die
Buschmänner vertrieben wurden, weil sie im "Übermaß" mit Schusswaffen und
Fahrzeugen gejagt hätten und dass ihre Wasserversorgung "zu teuer" sei.
Der Fall wird vor dem oberstem Gerichtshof Botswanas in Lobatse angehört. Die
Buschmänner reichten den Antrag erstmals im April 2002 ein, im Anschluss an
die Vertreibungen im Februar jenes Jahres, aber er wurde aufgrund einer
Formsache verworfen. Die Buschmänner legten Berufung ein und erhielten das
Recht in der Sache angehört zu werden. Der Prozess begann im Juli 2004. Seitdem wird die Verhandlung immer wieder verzögert.
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