Buschmänner verklagen Botswanas Regierung im Juli

31 Mai 2004

Diese Seite wurde 2004 erstellt und enthält möglicherweise Formulierungen, die wir heute nicht mehr verwenden würden.

Die für die Zukunft der Gana und Gwi Buschmänner möglicherweise entscheidende Gerichtsverhandlung wird im Juli dieses Jahres abgehalten werden. 248 Buschmänner und Bakgalagadi bringen Botswana vor Gericht, da sie und ihre Familien von der Regierung vom Land ihrer Ahnen vertrieben wurden; dies könnte ein Präzedenz-Fall für Buschmann-Rechte im ganzen südlichen Afrika werden.

Die Verhandlung wird am 4.Juli mit einer Ortsbegehung der Zwangsansiedlungslager und der Buschmann-Gemeinschaften im Zentral Kalahari Wildreservat beginnen, in das fast 200 Buschmänner trotz des Widerstandes der Regierung zurückgekehrt sind. Da sie fürchten, dass ihre Stimmen nicht gehört werden – wie das auf vorangegangenen von der Regierung geleiteten Besuchen der Fall war -  fordern die Buschmänner Beobachter der lokalen und internationalen Medien auf, die „Inspektion" zu verfolgen.

Die Buschmänner wollen erreichen, dass die Regierung ihr Recht auf eine Rückkehr auf ihr Land, auf ein Leben ohne Angst vor weiteren Vertreibungen und auf freies Jagen und Sammeln anerkennt. Die ursprüngliche Anklage wurde im April 2002 aus formalen Gründen abgelehnt. Die Buschmänner erhoben Einspruch und errangen das Recht auf eine gesonderte Wiederaufnahme des Prozesses.

Anmerkung: Um in das Zentral Kalahari Wildreservat zu gelangen, benötigt man eine Wildreservat-Zugangsgenehmigung. Der Zugang zu den Zwangsansiedlungslagern außerhalb des Wildreservats ist unbeschränkt.

Auch für Filmaufnahmen benötigt man eine Genehmigung. In der Vergangenheit wurden Filmteams von der Polizei gelegentlich daran gehindert zu filmen, selbst wenn sie eine Genehmigung erhalten hatten.

Mehr Informationen erhalten Sie von Survival Deutschland; per Tel.: ++49 (0)30 29002372 oder per Email: [email protected]

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